Segeln am Bodensee
Für den Bodensee gibt es einen eigenen Segelschein, das Bodensee - Schifferpatent Klasse D für alle Segelboote mit über 12 qm Segelfläche. Zusätzlich die Klasse A für alle Boote mit Motoren über 4,4 KW.
Segelboote ohne Motor, bis zu einer Länge von 2,50 m und unter 12 qm Segelfläche, dürfen ohne Patent gesegelt werden und sind nicht registrierungspflichtig.
Gleiches gilt für Surf - Segelbretter.
Segelboote über 2,50m Länge sind registrierungspflichtig, sie erhalten ein Bodensee - Kennzeichen.
Für alle Schiffe und Boote gilt die Bodensee - Schiffahrtsordnung, die z. B. die Vorrechte der Personenschiffahrt und der Berufsfischerei regelt.
Segelboote mit Motor, Koch und /oder Sanitäreinrichtung, sind zulassungspflichtig. Eine Bestimmung am Bodensee ist zum Beispiel, das das WC nicht ungeklärt in den See gepumpt werden darf, sondern nur in einen Fäkalientank, der im Hafen zu entsorgen ist . Schließlich ist der Bodensee das Trinkwasser für Stuttgart und ganz Baden - Württemberg.
Eine Gastzulassung für z. B. 4 Wochen wird nicht erteilt! Alle Gastboote bedürfen eine komplette Bodensee - Zulassung mit entsprechenden Bodensee - Kennzeichen.
Daher ist es häufig einfacher für den Aufenthalt am See ein Segelboot zu chartern, als eines mit zu bringen.
Gäste mit Befähigungsnachweisen ( z. B. Amtlicher Sportbootführerschein Binnen, Küste oder See ) der Anliegerstaaten ( D, CH , A ) können auf Antrag eine befristete Anerkennung Ihres Patents für einen Monat erhalten.
Ein Chartern ist also auch für Ostsee - Skipper möglich.
Weitere Hinweise gibt es unter der Rubrik Sportboote am Bodensee.
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